Zum Hauptinhalt springen

Wiener Ablöserechner ab sofort auch als App

Wohnbaustadtrat Michael Ludwig präsentiert zusammen mit der MA 25 - Stadterneuerung und Prüfstelle für Wohnhäuser - die neue Ablöserechner-App.

"Die Stadt Wien bietet rund um das Thema Wohnen eine Fülle an Service und Beratungsangeboten mit kompetenten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern. Mit der neuen kostenlosen Applikation des Wiener Ablöserechners kann dieses kostenlose Servicetool auch bequem unterwegs am Smartphone oder Tablet angewandt werden. Wir bieten den Wienerinnen und Wienern damit die Möglichkeit der Überprüfung, wieviel an Investitionsablöse – etwa für eine Einbauküche – gerechtfertigt ist, und selbstverständlich auch den VermieterInnern oder der VormieterInnen für welche Investition sie welche Ablöse fordern dürfen", erklärt Wiens Wohnbaustadtrat Michael Ludwig. Die Wiener Ablöserechner-App steht ab sofort für  iOS und  Android zur Verfügung – selbstverständlich kostenlos. Diese App wird von der MA 25 - Stadterneuerung und Prüfstelle für Wohnhäuser zur Verfügung gestellt.

Die Ablöserechner-App

Der Ablöserechner dient der Berechnung, der zwischen MieterInnen (bzw. Nutzungsberechtigten) bezahlten oder zu zahlenden Ablöse für im Mietgegenstand verbliebene oder verbleibende Inventargüter.

Mit dem Wiener Ablöserechner können einfach und schnell Rechnungsbeträge der einzelnen Gegenstände - so noch Rechnungen vorhanden sind - in die jeweiligen Eingabefelder des Rechners eintragen werden. Alternativ dazu können auch Menge, Ausmaß (gültige Maßeinheit verwenden) oder aber Qualität des entsprechenden Inventars in die Berechnung der Ablöse miteinbezogen werden.

Hinweise zur Höhe der Ablöse

Seit 1991 gelten für Investitionen, die eine wesentliche Verbesserung für die Wohnung darstellen, verschiedene Abschreibungssätze

  • Für Fußböden, Heizung, Bad, WC oder Elektrik gilt 10 Prozent Wertverlust pro Jahr
  • Ein Wertverlust von 5 Prozent pro Jahr gilt für sonstige wesentliche Investitionen, die nicht an öffentliche Förderungen mit eigenen Laufzeiten gebunden sind. Dazu zählen unter anderem Wärmedämm-/Schallschutzfenster oder Wohnungszusammenlegungen
  • Geförderte Investitionen amortisierten sich auf die Dauer der Förderung. So kann darf bei einer 5-jährigen Förderung im 6. Jahr von der Vermieterin, dem Vermieter dafür nichts mehr verlangt werden.

Service

Sollten Fragen zur Eingabe auftreten oder Sie unter den aufgelisteten, auszuwählenden Investitionsgütern Inventargegenstände, die für Ihre persönliche Berechnung von Wichtigkeit sind, vermissen, kontaktieren Sie die Mieterhilfe unter 4000-25900. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit kostenlos einen entsprechenden Antrag bei der Wiener Schlichtungsstelle (  MA 50) gemäß § 27 MRG bzw. § 21 Abs. (1) Z 13 WGG zu stellen. Im Zuge der Bearbeitung wird sich ein Amtssachverständiger des Magistrats melden.

Zurück zum Seitenanfang